Das Arbeitsgericht Suhl hat in einem Urteil vom 20. Dezember darauf hingewiesen, dass eine unverschlüsselte E-Mail nicht den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht, wenn es um die angemessene Sicherheit personenbezogener Daten geht. In diesem Fall hatte ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber schriftlich Auskunft über alle über ihn gespeicherten Daten verlangt und diese unverschlüsselt per E-Mail erhalten.
In der DSGVO wird die Verwendung von Verschlüsselung nicht explizit gefordert. Allerdings empfiehlt der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel die Nutzung von sicheren Kommunikationsmitteln wie dem Versand von Inhalts-verschlüsselten E-Mails (PGP oder S/MIME) oder Portallösungen, bei denen die Kommunikationspartner Nachrichten und Inhalte verschlüsselt abrufen und bereitstellen können.
Die twosteps GmbH bietet eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, Daten sicher zu versenden. Neben den preiswerten S/Mime-Zertifikaten (ab 1,50 € inkl. MwSt.) erhalten Sie als Kunde auch einen kostenlosen Zugang zur xCloud.
Über diese von uns betriebene und auf NextCloud basierende Plattform können Sie Ihre Daten sicher, kennwortgeschützt und verschlüsselt versenden. Der Empfänger erhält von Ihnen einen Link und ein Passwort, um die gewünschten Daten herunterzuladen. Der Zugriff ist nur über diesen Link und das dazugehörige Passwort möglich; ist dabei immer verschlüsselt und wird protokolliert. Dieses System könnte sich besonders für große Datenmengen anbieten, die möglicherweise nicht per E-Mail versendet werden können oder die E-Mail-Archivierung beeinträchtigen könnten.
Um die Datenpflege müssen Sie sich hierbei auch keine Gedanken machen. Wir empfehlen, ein Enddatum für den möglichen Download anzugeben; die Datei wird dann nach Ablauf dieses Datums sicher gelöscht.
Bevor Sie in Konflikt kommen, fragen Sie uns einfach! Fragen kostet nichts und unsere Lösungen sind praxiserprobt, meist sehr einfach und für Sie kostenlos